Hanse-CAD - Konstruktionen & Technische Zeichnungen (Mb)

Bitte nehmen Sie unsere AGB zur Kenntnis:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CAD-Dienstleistungen K. Schönfeldt

§01 Geltungsbereich

1.       Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Hanse-CAD, CAD-Dienstleistungen Kevin Schönfeldt, im Folgenden „Hanse-CAD“ genannt zugrunde.

2.       Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten allein oder in Verbindung mit dem Angebot und der Auftragsbestätigung seitens Hanse-CAD.

3.       Spätestens mit der Bestellung oder Entgegennahme der Leistungen oder Leistungsergebnisse durch den Kunden gelten diese Bedingungen als angenommen.

4.       Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, z.B. durch einen ebenfalls auf diese AGB verweisenden Werkvertrag.

5.       Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

6.       Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§02 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1.       Vertragsgegenstand ist die im Angebot, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Werkvertrag beschriebene Leistung.

2.       Der Vertrag mit Hanse-CAD kommt durch kundenseitige Bestellung, Auftragsbestätigung
oder der Annahme der Ware zustande. Zur Wahrung der Schriftform reicht Textform aus (Email, Fax u.a.).
Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Vertragsabschluss zu qualifizieren ist, kann innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist angenommen werden.

3.       Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag unverzüglich ausgeführt wird. In diesem Fall ist die Rechnung gleichzeitig Auftragsbestätigung.

4.       Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung per Post oder Fax.

5.       Die Mitarbeiter oder Subunternehmer der Firma Hanse-CAD sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.

6.       Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht erheblich, so ist Hanse-CAD unter vorheriger Androhung zur Kündigung und Abrechnung des Auftrages berechtigt.

§03 Angebote

1.       Die Angebote der Firma Hanse-CAD sind freibleibend und unverbindlich es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Verbindlich wird erst die auf die kundenseitige Bestellung folgende Auftragsbestätigung.

2.       Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma Hanse-CAD an die in dem Angebot genannten Preise der gesetzlichen Umsatzsteuer, 10 Tage lang.

§04 Preise

1.       Es gelten die jeweils in Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag festgelegten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.       Die in Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Geschmackliche Änderungen, Korrekturwünsche und nachträgliche Änderungen und Leistungen müssen vom Auftraggeber besonders vergütet werden. Durch mangelnde Qualität der Vorlagen und Informationen des Auftraggebers entstehende Mehraufwendungen werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

3.       Soweit nicht durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere schriftliche Vereinbahrung anders festgelegt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach einem von der Firma Hanse-CAD festgesetzten Stundensatz berechnet.

4.       Von Preisen, die aus einem Angebot, einer Rechnung oder sonstiger Ausweisung hervorgehen,
kann in keinem Fall der Anspruch auf Wiederholung des Preis/Leistungsverhältnisses abgeleitet werden.

5.       Sollten die Leistungsergebnisse nicht per elektronischem Datentransfer oder CD-Rom geliefert werden, trägt der Kunde die Kosten für den Versand bzw. Lieferung.

§05 Entwürfe

1.       Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Hanse-CAD mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelds (Entwurfshonorar), mindestens jedoch in Höhe von 50% des dadurch entstandenen Aufwandes. Das Entwurfshonorar wird, im Falle der Auftragserteilung auf die Vergütung von Hanse-CAD angerechnet.
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte bleiben bei der Berechnung des Entwurfshonorars bei Hanse-CAD.
Werden im Rahmen des Entwurfes vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber über.

§06 Leistungserfüllung

1.       Texte, Skizzen Entwürfe, Probedrucke usw., die, nach Absprache mit dem Kunden zwecks zügiger Arbeitsaufnahme in seinem Sinne, noch vor Bestellung und Auftragsbestätigung erstellt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

2.       Mit der Übergabe der Pläne/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch Hanse-CAD als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und oder elektronischer Datenübermittlung.

3.       Aufträge und Leistungen werden gemäß Beschreibungen des Auftraggebers durchgeführt.

4.       Hanse-CAD kann vom Auftraggeber bestellte Leistungen ganz oder teilweise bei Subunternehmern anfertigen lassen.

5.       Hanse-CAD ist zu Teilleistungen berechtigt, die anteilig zu vergüten sind.

§07 Liefer- und Leistungszeiten

1.       Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen geklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere für die Beibringung der für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben zu sorgen und gegebenenfalls eine vereinbarte Anzahlung zu leisten.

2.       Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.

3.       Für die Dauer der Prüfung von Vorabzügen (s. §10 Korrekturen und Haftung) ist gegebenenfalls die Lieferzeit unterbrochen. Und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.

4.       Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die Firma Hanse-CAD auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hanse-CAD ist berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.       Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

6.       Hanse-CAD ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht verwendbar.

7.       Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Hanse-CAD setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

§08 Gefahrübergang

1.       Mit der Übergabe der Unterlagen an die den Versand ausführenden Unternehmen, gehen alle Gefahren auf den Kunden über. Bei Sendungen an Hanse-CAD trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Unterlagen/Daten bei Hanse-CAD, sowie die gesamten Transportkosten. Keine Haftung für unverlangte Unterlagen jeglicher Art.

2.       Der Gefahrübergang erfolgt ebenso bei Versendung per E-Mail oder persönlicher Übergabe.

§09 Korrekturen und Haftung

1.       Vorabzüge und Ausdrucke sind vom Auftraggeber ausnahmslos auf Fehler zu überprüfen und Hanse-CAD druck- und/oder produktionsreif erklärt zurück zugeben.

2.       Wird die Übersendung eines Vorabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Fehler grundsätzlich auf grobes Verschulden.

3.       Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des EDV-Stillstandes zu Lasten des Auftraggebers.

4.       Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Leistungsergebnisse auf Vollständigkeit und nochmals auf Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Werktagen zu melden.

5.       Alle übergebenen Daten, Zeichnungen und Unterlagen gelten nach Ablauf von 4 Werktagen als geprüft und als vollständig und fehlerlos befunden. Spätestens mit der weiteren Nutzung der Daten und Unterlagen, insbesondere der Weitergabe an Dritte und der Verwendung für Fertigungsaufträge gelten die Daten als abgenommen und die vertragliche Leistung oder Teilleistung als erfüllt.

6.       Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Hanse-CAD hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7.       Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

8.       Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können.

9.       Konstruktive Lösungen, Detailkonstruktionen, Berechnungen und Auslegungen jeder Art, die über die Anfertigung von Zeichnungsunterlagen nach Vorlage des Auftraggebers hinausgehen, erfolgen grundsätzlich in ausschließlicher Verantwortung und Haftung des Auftraggebers.

10.   Geringfügige Abweichungen von der Auftragsbeschreibung und Unklarheiten sowie geschmackliche Änderungen bei der Auftrags- und/oder Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

11.   Schadensersatzansprüche gegen Hanse-CAD, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, sind ausgeschlossen.

12.   Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir in keinem Falle einzustehen. Hanse-CAD verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen unsere Vorlieferanten an den Auftraggeber abzutreten.

13.   Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte insbesondere Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Hanse-CAD von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

§10 Urheber- und Nutzungsrechte

1.       Bis zu Erfüllung aller Forderungen, die der Firma Hanse-CAD aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich Hanse-CAD das Eigentum und vollständiges Urheberrecht, sowie sonstige Schutzrechte an den gelieferten Waren, bzw. ausgeführten Leistungen, vor (Vorbehaltsware).

2.       Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu nutzen, zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauft oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Hanse-CAD ab.

3.       Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde den Dritten auf das Eigentum der Firma Hanse-CAD hinweisen und die Firma Hanse-CAD unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Hanse-CAD die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet hierfür der Kunde.

4.       Bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist Hanse-CAD berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

5.       Nach vollständiger Zahlung aller Beträge (ggf. auch älterer Schulden) tritt Hanse-CAD alle Urheber- und Besitzrechte an den Kunden ab, und wird keine Ansprüche bezüglich eventueller Patentanmeldungen stellen.

6.       Hanse-CAD kann auf den Leistungsergebnissen mit Zustimmung des Auftraggebers auf seine Leistung hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. Hanse-CAD ist berechtigt, auch ohne Zustimmung des Auftraggebers, Abbildungen der Leistungsergebnisse für seine Eigenwerbung unentgeltlich zu reproduzieren und zu nutzen.

§11 Eigentumsrecht Zwischenprodukte

1.       Zwischenprodukte wie Vorabzüge, Skizzen und Daten deren Anfertigung zur Erfüllung eines Auftrags nötig sind, verbleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, im Besitz von Hanse-CAD.

2.       Für fremdes Material, welches vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und das nach Erledigung des Auftrags vom Auftraggeber nicht innerhalb 4 Wochen zurückgefordert wird, übernimmt Hanse-CAD keine Haftung.

§12 Zahlung

1.       Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma Hanse-CAD sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Hanse-CAD ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

2.       Bei höheren Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer können Zwischenrechnungen gestellt werden, die der Abschlagszahlung dienen.

3.       Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Hanse-CAD über den Betrag verfügen kann.

4.       Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.

5.       Gerät der Kunde in Verzug, 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung, so ist die Firma Hanse-CAD berechtigt, von dem Zeitpunkt ab, ohne dass es einer gesonderter Mahnung bedarf, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.

6.   Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beru

§13 Geheimhaltung

1.       Falls nicht ausdrücklich, schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Firma Hanse-CAD im Zusammenhang mit einem Auftrag (bzw. Bestellung) unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1.       Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit der Firma Hanse-CAD, auch mit ausländischen Auftraggebern und Vertragspartnern, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.      Gerichtsstand ist Hamburg.

3.   Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.